Da solch eine Richtlinienbefugnis auch mit der Einschränkung der Wahrung von Satzung und Finanzordnung noch als sehr weitreichend verstanden werden kann, sollte es dem Vorstand möglich sein, per Beschluss die von der/dem Schatzmeister*in erlassenen Regelungen und Richtlinien rückgängig zu machen, sollten diese nicht im Interesse des Kreisverbandes sein.
Antrag: | Finanzordnung für den KV Chemnitz |
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Antragsteller*in: | Robert Kempe (Chemnitz KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.09.2019, 19:56 |
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