Es ist nötig, ein Datum zu setzen, bis zu dem Spendenbescheinigungen ausgestellt sein sollten. In der Vergangenheit wurde das stiefmütterlich behandelt. Der KV ist es den Mitgliedern schuldig, die Spendenbescheinigungen zügig auszustellen, damit diese sich über die Steuererklärung ihr Geld zurückholen können. Durch die Bank weg schaffen das inzwischen alle seriösen Organisationen bis zum 31.01., wir sollten da nicht zurückstehen.
Antrag: | Finanzordnung für den KV Chemnitz |
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Antragsteller*in: | Brigitte Heymanns |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.09.2019, 08:15 |
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