Ist-Zustand
In der Jugendherberge schlafen heißt Vereinseintritt. Das beträgt 22,50 Euro jährlich. Hinzu kommen die Übernachtungskosten. Letzteres erstattet die Partei. Macht jemand das einmal im Jahr, Wahrscheinlichkeit hin oder her, liegt der Gesamtbetrag bestimmt über den von mir eindeutig existierenden Betrag. Sämtliche Höhen legt diese Gesellschaft Privaten Rechts selbst fest. Eine Monopolstellung quasi. Das bedeutet, diesen Übernachtungsbetrag, ohne Bündnisgrünen Einfluss, beliebig anzupassen.
Zum Preis des Jugendherbergsniveau: 1 Schatzmeister*in fragt nach. 1 Antragssteller*in besser ebenfalls. Dazu ist die zuständige Jugendherberge herauszufinden. Das nimmt Zeit in Anspruch. Mit ungewissem Ausgang angewendeter Ressourcen. Mit weniger Risiko ist eine Kontaktaufnahme, für die Genehmigung höherer Übernachtungskosten beziehungsweise Teilerstattungen, bei 1 Schatzmeister*in behaftet.
Soll-Konzept
30 Euro sind in Chemnitz derzeit wohl angemessen. Woanders kann dies niedriger oder höher liegen. Deswegen hat an dritter Stelle das Wort sollen eingefügt zu sein. Andere Kreisverbände dürfen dies gern genauso handhaben. Ein Blick auf deren Finanzordnung präsentiert somit die Lösung. Ansonsten schätzt 1 Schatzmeister*in. Das gilt auch im Fall, wo 30 Euro zu hoch sind. Diesen Fall erwähnt die Satzung nämlich nicht explizit. Beim Nennen einer Summe wäre es eigentlich notwendig. Allerdings ist hiermit abermals auf das neue Wort sollen hingewiesen. Jenes Wort dient dem Egalisieren.
Fazit
Mit einer festen Zahl lässt sich effizienter handhaben.
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