Ist-Analyse
Das Prinzip: In anderen Worten findet hier das Paritätsprinzip Anwendung. Um vollständig Wirkung zu erzielen, stellen sich genügend Frauen und Männer auf. Dieser Modus soll sicherzustellen, dass mindestens die Hälfte aller Personen im Parlament weiblich sei. Unter der Annahme, dass drei Parteien einziehen, zwei davon haben einen Mann an der Spitze und ihnen steht beiden eine ungerade Anzahl an Plätzen zu, dann verfehlt das Prinzip knapp seine Perfektion. Demzufolge lässt sich von Fortschritt reden. Sehr gut geht anders.
Kurz ausgedrückt lässt sich ein Geschlecht einseitig bevorzugen.
Zur kommunalen Ebene: Aufgrund der vielen Wahlkreise sprich Listen sind sie somit einzeln zu betrachten. Sonst gäbe es zu viele Unbekannte. Jemand kann in den Stadtrat einziehen, wer weniger Stimmen als jemand bekommt, als jemand in einem anderen Wahlkreis mit mehr Stimmen. Beide stellen sich für die gleiche Partei auf. Das hat mit den gesamten Stimmen in dem Wahlkreis für eine Partei zu tun. Sie hat größere Wichtigkeit. Die allergrößte Wichtigkeit haben die Stimmen insgesamt für die Partei. Ausschließlich Letzteres ist wahlkreisübergreifend zu sehen.
Soll-Konzept
Kein Geschlecht einseitig bevorzugen.
Frau und Mann immer Platz 1 offenhalten.
Regeln
Anzahl Frau und Mann bei 2 Aufgestellten identisch. Gleichberechtigung auf den schnellsten Blick. Von Parität bei nur 2 Personen zu reden, entspricht kaum dessen große Idee.
Frauen bei mindestens 4 Personen gleichwertig. Das betrifft die Anzahl und Summe.
Maximal 2 Frauen mehr. Egal wie viele Plätze regulär belegt sind.
Maximal 1 Mann mehr. Egal wie viele Plätze regulär belegt sind.
Anzahl Frauen und Männer bei 8 Aufgestellten identisch. Jedes Geschlecht mit 4 vertreten: 60 im Stadtrat, 8 Wahlkreise = 7 bis 8 jeweils möglich.
Frauen haben so spät wie möglich in der Unterzahl zu sein, lässt es sich nicht vermeiden. Das passiert bei 9 oder 11 Plätzen. Verwendung findet die Variante 11. Hier besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Liste nicht bis zu diesem Platz voll ist. Außerdem sei erwähnt, dass die Summe bei einem Mann auf Listenplatz 1, bei 8 Kandidat*innen insgesamt, für Frauen geringer ausfällt. Noch dazu unterstützt Regel 3 im Vergleich zu Regel 4 Frauen stärker.
Anzahl Frauen und Männer bei 12 Aufgestellten identisch. Jedes Geschlecht mit 6 vertreten.
Summe bei insgesamt 12 Personen identisch. Die Zahl heißt 39.
Wünsche
Summe bei 8 identisch. Ansonsten Differenz maximal minimieren.
Wirkung
Wahlkreisübergreifend funktioniert somit dieses Prinzip. Die größte Auswirkung hat immer, welches Geschlecht Platz 1 durch Wahl bekommt. Stellt sich lediglich 1 Person für Platz 1 auf, dann findet natürlich keine Wahl um Platz 1 statt.
Hinweise
Sollen heißt weiterhin nicht Muss. Muss und ist heißt ja ausnahmslos Pflicht. Das Frauenstatut gilt.
Absatz 3 versteht sich daher schlicht als Wunschzettel. 2019 ging dieser parteiintern schon mehr als auf.
Zwecks Aufstellungslisten sind daher zwei Versionen im Vorfeld zu erstellen. Die Reihenfolge innerhalb des gleichen Geschlechts lässt sich am Tag selbst natürlich noch anpassen. Zu diesem Zweck besteht bekanntlich §5 Abs. 4 Satz 2.
Eine veranschaulichende Tabelle besteht. Das macht die Versionen noch verständlicher.
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