Hier soll die originäre Aufgabe der Mitgliederversammlung, nämlich "Beschlüsse zur politischen Arbeit des Kreisverbandes" zu fassen, an ein neues Gremium überführt werden. Da gilt auch der Hinweis nicht, dass die Mitgliederversammlung höchstes Organ ist und bleibt, es geht im Zweifelsfall um eine Machtverlagerung weg von der Mitgliedschaft hin zu einem Gremium bestehend aus Mandatsträger*innen, etc.
Wenn es Bedarf für eine bessere Koordination der unterschiedlichen Ebenen gibt, könnten auch einfach alle entsprechenden Personen im Vorstand kooptiert werden oder entsprechende Treffen stattfinden, zu denen der Vorstand einlädt.
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