Information zur Vorstandswahl
Höchstens 1 Beisitzer kandidiert erneut. Stichwort lautet Erfahrung.
Der Wahltermin ist nächsten Monat.
Zitate
Europäische Union
In der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) Kapitel VII Zusammenarbeit und Kohärenz Abschnitt 3 Europäischer Datenschutzausschuss §73 (1), erschienen im Amtsblatt der Europäischen Union am 4. Mai 2016:
Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Bündnis 90/Die Grünen Sachsen Das Landesschiedsgericht §17 (1)
Das Landesschiedsgericht entscheidet in der Besetzung von einer/m Vorsitzenden und zwei
BeisitzerInnen. Die streitenden Parteien können je eine/n weiter/n BeisitzerIn benennen.
Vergleich mit den Zitaten
Verfassungsrechtlich lässt sich die Doppelspitze nicht vorschreiben. Für einen Parteivorstand sind weitere Vorstandsmitglieder (Beisitzer*innen) übrigens optional. Daher beide Frauenquoten falsch: Satz 2.
Mit 4 liegt die Anzahl weiterer Vorstandsmitglieder höher. In der bisherigen Satzung 3.
Posten Schatzmeister*in bekanntlich unerwähnt.
Änderungen
Satz 1
1-2 Sprecher*innen.
Beispiele: EU-Kommissar*in, Bundespräsident*in, Ministerpräsident*in.
Bei Sprecherin kein muss.
Wählen findet geheim statt. Zwang kommt schlecht. „Lieber“ bleibt diese Vorstandsposition frei. Bemerkenswert wäre eine Spontankandidatur, wie beim letzten Mal. Nachwahlen nerven Arbeitsabläufe.
Bei Schatzmeister*in bis zu.
Jemand anderes übernimmt sonst.
Bei weiteren Vorstandsmitgliedern (Beisitzer*innen) bis zu
Deswegen unumstritten nicht vorgeschrieben. Siehe auch derzeitige Satzung.
Statistisch betrachtet ging niemand bei den letzten beiden Vorstandswahlen komplett leer aus.
Satz 2
Der Beisitz erlaubt Freiheiten. Eine verschachtelte Frauenquote eingearbeitet.
Satz 3, 4 und 5 entfernt.
Gäste unterliegen der Genehmigungspflicht.
Fazit
Näher an den Zitaten. Die gerade Zahl Anzahl an stimmberechtigten Personen stellt das Maximum dar.
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